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Politik und Wirtschaft greifen ineinander, indem die Politik Ziele der Entwicklung definiert. Subventionen sind ein typisches Mittel zur Steuerung unternehmerischen Verhaltens in Richtung dieser Ziele. Ob und wie der Subventionsnehmer allerdings diesen Zielen tatsächlich dient oder hierzu von Anfang an bereit war, ist strafrechtlich insbesondere im Zusammenhang mit dem Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB zu diskutieren und kann für den Betrug gemäß § 263 StGB im Rahmen des Schadens relevant werden.
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Prozessual sieht sich der Subventionsnehmer einerseits der Bewilligungsbehörde gegenüber. Flankierend dazu treten typischerweise die Landesrechnungshöfe und mit diesen die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Spätestens ab dem Augenblick der Beschuldigung wegen einer Subventionsstraftat ändert sich zumeist das Verhalten der Bewilligungsbehörde, deren Mitarbeiter nunmehr selbst in der Gefahr stehen, Beschuldigte eines Strafverfahrens zu werden.
Zugleich werden verwaltungsrechtlich Rückabwicklung in die Wege geleitet, so dass zumeist neben dem Strafverfahren auch verwaltungsgerichtliche Verfahren zu bestehen sind.
Die Aufgabe der Strafverteidiger besteht hier auch in der Koordination dieser nach verschiedenen Reglements durchgeführten Verfahren. Als zielführend hat sich dabei die Bildung von Teams unter professioneller Zusammenarbeit bewährt