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Die Durchsuchung ist eine offen geführte Ermittlungsmaßnahme, die überraschend ist und zur Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden führt. Wenn die Maßnahme groß angelegt und gut vorbereitet ist, bricht aus Sicht des Betroffenen das Chaos aus. Es gilt, Ruhe zu bewahren und den Überblick zu gewinnen.
Auch drängend auftretende Beamte sollten vom Betroffenen in der gebotenen Form auf den Rechtsanwalt hingewiesen werden, mit dem Ziel eines schnellen telefonischen Kontakts zwischen der Strafverteidiger und dem führenden Beamten vor Ort. Bis zum Eintreffen des Verteidigers sollte niemand Angaben zur Sache machen, und sich insbesondere auch in keine (gezielt) beiläufigen Gespräche verwickeln lassen. Der Mensch neigt zur Rechtfertigung, doch bitte lassen Sie das. Nach einem persönlichen Gespräch wird sich alles weitere finden.
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Termine werden nach Möglichkeit umgehend realisiert.
Im Zuge einer Durchsuchung ist darauf zu achten, dass sich die Suche der Beamten auf den in der Durchsuchungsanordnung festgelegten Umfang begrenzt. Werden – mehr oder weniger – zufällig, Beweismittel für weitere oder andere Taten gefunden, so ist es regelmäßig ein langer Weg, um durchzusetzen, dass diese Beweismittel unverwertbar, also als nicht vorhanden anzusehen sind.
Wenn ein Unternehmen wegen einer Tat nach dem Wirtschaftsstrafrecht betroffen ist, werden gern die gesamten aktuellen Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Zumeist bedarf es dann einer engagierten Verteidigung, um zumindest die für das Alltagsgeschäft notwendigen Unterlagen und Datenträger zeitnah zurückzuerlangen.
Gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind Rechtmittel statthaft, die grundsätzlich eine Akteneinsicht bedingen, soweit die Maßnahmen noch nicht erledigt sind. Dies bedingt die Chance, den Tatverdacht frühzeitig zu entkräften und die Weichen für eine Einstellung des Verfahrens zu stellen. Auch deshalb ist es notwendig, Durchsuchungen und Beschlagnahmen unter dem Beistand eines in der Sache engagierten Strafverteidigers aktiv zu begegnen.