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Gesperrte Konten haben für ein Unternehmen oft noch dramatischere Folgen als die Inhaftierung einer einzelnen Person. Das ist umso schlimmer, als solche Maßnahmen leicht zum Dauerzustand werden. Trotzdem, auch der dingliche Arrest hat Voraussetzungen, deren genaue Prüfung oft zu einer Aufhebung oder zumindest zu einer Milderung führt.
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Der dingliche Arrest und die damit verbundenen Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen haben sich als ein hoch komplexes, eigenständiges Rechtsgebiet etabliert. Auf der Basis des Strafrechts kommen originär zivilrechtliche Mechanismen zum tragen. Dies bereitet ein rechtlich hoch interessantes Betätigungsfeld des qualifizierten Strafverteidigers. Weder sind die Strafverfolgungsbehörden immer zuverlässig mit den gesetzlichen Grenzen ihres Handelns vertraut, noch darf behauptet werden, es seien bereits die wesentlichen rechtlichen Probleme befriedigend gelöst worden.
Darüber hinaus ist auf eine Beschwerde gegen den gerichtlichen Arrestbeschluss zunächst rechtliches Gehör zu gewähren, und zwar in Form der Akteneinsicht für den Verteidiger. Damit führt der dingliche Arrest zur Kenntnis über Inhalt und Stand der bisher verborgen geführten Ermittlungen, und das eröffnet die Chance einer frühzeitigen aktiven Strafverteidigung.
Wenn die Vermögensbeschlagnahme aufgrund eines Arrestes droht oder bereits erfolgt ist, bedarf der Betroffene dringend des Beistandes eines erfahrenen und fachlich qualifizierten Strafverteidigers, der bereit ist, den Problemen des Falles unter hohem persönlichem Einsatz entgegenzutreten.