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Wer Steuern verkürzt, der riskiert, verurteilt zu werden. Welche Steuern aber gezahlt werden müssen, was man absetzen kann und wie der Steuerbescheid zusammengesetzt wird, regelt allerdings nicht das Steuerstrafrecht, sondern die einzelnen Steuergesetze.
Daher ergibt sich der Tatbestand, der strafbewehrt ist, nicht aus den steuerstrafrechtlichen Vorschriften, sondern aus den einzelnen Steuergesetzen und aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte. Hier wird definiert, zu welchen Steuerleistungen man verpflichtet ist und welche Pflichten und Rechte man gegenüber den Finanzbehörden hat.
Der § 370 Abgabenordnung (AO) definiert nur Steuerhinterziehung, deren strafbewehrtes Handeln sich aus den Verletzungen der steuergesetzlichen Pflichten ergibt. Ob also ein Straftatbestand vorliegt, lässt sich mit der alleinigen Kenntnis des Strafrechts nicht bestimmen. Hierzu muss man auch Kenntnisse des Steuerrechts und der Rechtsprechung haben.
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Daher ist es wichtig, einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam zu haben, der sich mit den Steuergesetzen auskennt und Erfahrung im Umgang mit der Steuerfahndung hat. Eine Besonderheit auf diesem Rechtsgebiet ist die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige. Als erfahrener Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam weiß Prof. Börner, dass die Straffreiheit aber nur unter gewissen Bedingungen eintritt. So muss der Selbstanzeiger „alle Karten offenlegen“ und eine zweite Chance gibt es nicht.
Das Problem an der Selbstanzeige: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren Restriktionen vorgenommen, unter denen die Attraktivität leidet. Umso wichtiger ist es, einen Rechtsanwalt Steuerstrafrecht in Potsdam zu haben, der die Entwicklungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie der Lehre verfolgt, um diese seinen Mandanten zugute kommen zu lassen.
Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam muss man folgende Kenntnisse haben…
Prof. Dr. René Börner ist ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Er arbeitet seit 2006 als Rechtsanwalt und seit seiner Studienzeit in der rechtswissenschaftlichen Forschung. Seit 2019 ist Börner Professor für Strafrecht an der Universität Potsdam. Damit vereinigt er zwei Erfahrungen, die er als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam für seine Mandanten einsetzt: Praxis und Theorie.
Denn gerade vor Gericht ist es wichtig, die Auslegungsmethoden, die Rechtsprechung sowie die Diskussion darüber zu kennen. Prof. Börner kennt alle diese Diskussion dank seiner Arbeit als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam sowie als Professor an der Universität Potsdam.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam weiß Prof. Börner, dass die Ermittlungsbehörden mitunter anfangs martialisch auftreten. Das dient meist dem Zweck, den Tatverdächtigen einzuschüchtern, um ihn zu Aussagen zu verleiten, die man vor Gericht verwenden kann.
Prof. Börner, der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam, rät daher allen Tatverdächtigen, vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und sofort einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu rufen. Dieses Recht darf die Ermittlungsbehörde weder einschränken noch verweigern. Denn gerade in so einer Stresssituation ist es für die Tatverdächtigen wichtig, einen professionellen Akteur zur Seite zu haben, der seine Rechte vor den Ermittlungsbehörden vertritt.
So verhalten Sie sich, wenn die Ermittlungsbehörden gegen Sie ermitteln:
Prof. Dr. René Börner ist ein erfahrener Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Potsdam und kennt sich umfassend aus. Er vereinigt in seiner Personen die praktische Erfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht und die wissenschaftliche Diskussion um diese dank seiner Tätigkeit als Professor an der Universität Potsdam.
Ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht muss umfassende Kenntnis in mehreren Arten des Rechts aufweisen: Im Steuerstrafrecht sowie in der Steuergesetzgebung, denn die Pflichten ergeben sich nicht aus dem Strafrecht. Das Strafrecht sanktioniert nur die Verletzung dieser steuerrechtlichen Pflichten.
Das Steuerrecht definiert die Rechte und Pflichten. Diese Paragrafen werden durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte ausgelegt. Das Steuerstrafrecht dagegen stellt nur die Verletzung dieser steuerrechtlichen Pflichten unter Strafe. Der zentrale Paragraf ist der § 370 Abgabenordnung (AO), der die Steuerhinterziehung regelt.