Strafverteidiger Börner
  • Startseite
  • Strafrecht
      • Straftaten
      • EncroChat
  • Wirtschaftsstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
      • Arbeitsstrafrecht
      • Arzt- und Medizinstrafrecht
      • Insolvenzstrafrecht
      • Steuerstrafrecht
      • Subventionsstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
    • Umweltstrafrecht
      • Abfallstrafrecht
      • Agrarstrafrecht
      • Atomstrafrecht
      • Bodenschutzstrafrecht
      • Gefahrstoffstrafrecht
      • Gentechnikstrafrecht
      • Gewässerschutzstrafrecht
      • Immissionsschutzstrafrecht
      • Naturschutzstrafrecht
      • Tierschutzstrafrecht
  • Revision
  • Veröffentlichungen
  • Strafverfahren
    • Strafverfahren
      • Haftbefehl
      • Durchsuchung
      • Dinglicher Arrest
      • Anklage
      • Strafbefehl
      • Hauptverhandlung
      • Jugendstrafrecht
      • Berufung
      • Verbrechen
  • Universität
  • Zur Person
    • Zur Person
      • Vita
      • Vorträge
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Menu

Abfallstrafrecht

Überfluss und Abfall sind Geschwister. Nur allzu gern verschließt die Gesellschaft die Augen vor den Überresten ihres Lebensstils. Im Interesse der Umweltgüter als Lebensgrundlage des Menschen ist gerade das Abfallrecht Gegenstand komplexer europäischer und nationaler Regelungen. Die Vorgaben des Gesetzgebers und die behördliche Kontrolle steuern die Ströme der Abfälle zur Verwertung und solcher zur Beseitigung in engen Bahnen.

Das Abfallstrafrecht erfasst gemäß § 326 Abs. 1 StGB den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen. Unberechtigte Abfallentsorgungsanlagen werden von § 327 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StGB erfasst. Die Abfallverbringung im europäischen Raum erfolgt in erster Linie auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes, das eigene Strafnorm enthält.

E-Mail: ra.boerner@gmx.de

Senden Sie mir eine E-Mail.

Tel.: 0331 / 70 48 89 01

Termine werden nach Möglichkeit umgehend realisiert.

Die praktischen Schwierigkeiten resultieren oft aus der Notwendigkeit der Feststellung der jeweilig betroffenen Abfallart durch die Strafverfolgungsbehörden. Zugleich wird das Abfallstrafrecht durch unterschiedliche Beurteilungen eines Sachverhaltes durch verschiedene Behörden belastet.

Gerade das Abfallstrafrecht verlangt dem Strafverteidiger Sachkenntnis und Geduld im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ab.

Unverbindliche Anfrage


    Bitte geben Sie die Zeichen ein:
    captcha

    „bene iudicat qui bene distinguit“

    Kontakt

    Tel.: 0331 / 70 48 89 01
    Fax: 0331 / 70 48 89 0

    Anschrift

    Villa Arndt
    Friedrich-Ebert-Straße 63
    14469 Potsdam

    Termine

    nach Vereinbarung
    Verteidigung bundesweit

    Weiteres

    • Glossar
    • Impressum
    • Datenschutz
    Nach oben scrollen
    Strafverteidiger Börner