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Berufung

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts ist für den Angeklagten oftmals eher eine Chance als ein Risiko, selbst wenn (auch) die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Es findet eine vollständig neue Hauptverhandlung statt, in der es gewöhnlich etwas formenstrenger zugeht als vor dem Amtsgericht – jedenfalls dann, wenn überhaupt in der Sache verhandelt und nicht lediglich die Strafe herabgesetzt wird.

E-Mail: ra.boerner@gmx.de

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Tel.: 0331 / 70 48 89 01

Termine werden nach Möglichkeit umgehend realisiert.

Der auf sich gestellte Angeklagte hat es aber nicht gerade leicht, in eigener Person mit der Justiz zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen. Notwendige Voraussetzung des Erfolges ist die Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger, der die Chancen des Falles erkennt und mit seinem Mandanten das richtige Vorgehen berät.

Wenn die Verhandlung vor dem Amtsgericht aus der Perspektive des Angeklagten schief gegangen ist, bietet die Berufung – anders als die Revision – eine echte zweite Chance.

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    Fax: 0331 / 70 48 89 0

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