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Revision im Strafrecht

Eine Revision im Strafrecht ist die Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil aufheben zu lassen. Wichtig: Eine Revision im Strafrecht ist keine Tatsachenverhandlung. Die Richter überprüfen nur das Urteil des vorinstanzlichen Gerichts auf Rechtsfehler. Diese Verhandlung findet entweder vor dem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof (BGH) statt. Diese Gerichte schauen, ob die Gesetze eingehalten, die bisherige Rechtsprechung eingehalten und die Rechte des Angeklagten gewahrt wurden. Liegen Rechtsfehler vor, wird das Urteil entweder aufgehoben oder an das unterinstanzliche Gericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

E-Mail: ra.boerner@gmx.de

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Tel.: 0331 / 70 48 89 01

Termine werden nach Möglichkeit umgehend realisiert.

Unterschied zwischen einer Berufung und Revision im Strafrecht

Viele Menschen denken, bei einer Berufung und einer Revision im Strafrecht handelt es sich um Synonyme. Dem ist aber nicht so. Gegen eine Entscheidung eines unterinstanzlichen Gerichts (Amtsgericht) kann eine Berufung beim zuständigen Landgericht eingelegt werden. Das bedeutet: Bei der Berufungsverhandlung wird der Lebenssachverhalt noch einmal geprüft. Hier kann der Anwalt im Namen des Angeklagten neue Beweise einbringen, neue Gutachter berufen, neue Zeugen vorladen und noch Weiteres, was Licht in die Tatumstände bringen kann.

Anders dagegen bei einer Revision im Strafrecht: Hier findet keine Beweisaufnahme zu Tatumständen statt. Es wird nur noch über die Rechtsfragen verhandelt; und das oft nicht einmal persönlich, sondern schriftlich mit hohem Formenzwang. Das ist auch der Grund, weshalb ein geeigneter Rechtsanwalt erforderlich ist.

Bei einer Revision im Strafrecht muss man daher Folgendes beachten:

  • Es herrscht hoher Formenzwang
  • Nur Rechtsfragen werden verhandelt
  • Keine neue Beweisaufnahme möglich
  • Eine mündliche Verhandlung findet meist nicht statt

Revision im Strafrecht: Sprungrevision möglich

Erst Berufung und dann erst die Revision? So kann es ablaufen, muss es aber nicht. Nach § 335 StPO kann auch eine Revision im Strafrecht gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts eingelegt werden. Das lohnt sich dann, wenn eine erneute Tatsachenverhandlung als nicht zielführend betrachtet wird, weil die Tatsachen nicht bestritten werden. Wenn der Rechtsanwalt aber sicher ist, dass materielles oder formelles Recht verletzt wurde, kann die sofortige Revision („Sprungrevision“) das sinnvollere Rechtsmittel sein.

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    „bene iudicat qui bene distinguit“

    Das muss bei einer Revision im Strafrecht beachtet werden

    Bei einer Revision im Strafrecht brauchen Sie einen Strafverteidiger, der sich hervorragend in der Thematik des Rechts und der Rechtsprechung der höheren Gerichte, besonders des BGH, auskennt. Der Grund: In einer Revision findet keine neue Beweisaufnahme statt. Es werden lediglich Rechtsfragen verhandelt. Der Rechtsanwalt muss daher genau die Rechtssystematik, die juristischen Auslegungsmethoden und die Rechtsprechung der höheren Gerichte, besonders des BGH, kennen und den Formenzwang beherrschen.

    Prof. Dr. Börner vereint hier die beiden Eigenschaften, die ein erfahrener Strafverteidiger haben sollte. Er ist Rechtsanwalt für Strafrecht seit 2006, Fachanwalt für Strafrecht seit 2009 und Professor für Strafrecht an der Universität Potsdam seit 2019. Prof. Dr. Börner kennt die Praxis vor Gericht genauso wie die wissenschaftlichen Diskussionen rund um das materielle wie formelle Recht. Er muss sich allein schon aus Gründen seiner Lehre mit den neuesten Gesetzen, deren Auslegung sowie der aktuellen Rechtsprechung auseinandersetzen. Dieses Wissen setzt Prof. Dr. Börner bei der Revision im Strafrecht zum Wohl seiner Mandanten ein.

    Darum lohnt es sich, den Rechtsanwalt Prof. Börner für eine Revision im Strafrecht zu mandatieren

    • Promotion zum Dr. iur. 2004
    • Rechtsanwalt seit 2006
    • Fachanwalt für Strafrecht seit 2009
    • Habilitation 2014
    • außerplanmäßiger Professor für Strafrecht seit 2019
    Häufige Fragen zur Revision im Strafrecht

    Prof. Börner ist ein Fachanwalt für Strafrecht, der auch bei einer Revision im Strafrecht die Rechte seiner Mandanten vertritt. Sein Vorteil: Er ist Rechtsanwalt und Professor für Strafrecht und kennt sich sowohl im materiellen wie im formellen Recht gut aus.

    Bei einer Revision im Strafrecht ist keine Tatsacheninstanz, das bedeutet es kann darf keine neue Beweisaufnahme stattfinden. Beim Revisionsgericht wird ausschließlich die Rechtslage geprüft und ob es zu einer Verletzung des formellen und / oder materiellen Rechts kam. Die Verhandlung erfolgt meist schriftlich.

    Bei einer Berufung kann eine erneute Tatsachenverhandlung stattfinden. Das bedeutet: Es können neue Zeugen angehört, neue Beweise vorgelegt oder neue Gutachter gehört werden. Das alles ist bei einer Revision im Strafrecht nicht möglich, denn hier wird das Urteil lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft. Aus diesem Grund bestehen besondere Anforderungen.

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    Tel.: 0331 / 70 48 89 01
    Fax: 0331 / 70 48 89 0

    Anschrift

    Villa Arndt
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    14469 Potsdam

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