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Eine Revision im Strafrecht ist die Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil aufheben zu lassen. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zunächst muss ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, das angefochten werden soll – eine Revision kann nicht gegen ein laufendes Verfahren eingelegt werden. Denn: Eine Revision im Strafrecht ist keine Tatsachenverhandlung. Die Richter überprüfen nur das Urteil des vorinstanzlichen Gerichts auf Rechtsfehler. Diese Verhandlung findet entweder vor dem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof (BGH) statt. Diese Gerichte schauen, ob die Gesetze eingehalten, die bisherige Rechtsprechung eingehalten und die Rechte des Angeklagten gewahrt wurden. Liegen Rechtsfehler vor, wird das Urteil entweder aufgehoben oder an das unterinstanzliche Gericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
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Eine Revision kommt nur infrage, wenn im Prozess ein konkreter Rechtsfehler vorliegt. Dazu zählt insbesondere die fehlerhafte Anwendung von Gesetzen, etwa wenn eine Norm falsch ausgelegt oder unzutreffend angewandt wurde. Ebenso können Verfahrensfehler eine Revision begründen, etwa wenn Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt oder die Verteidigungsrechte des Angeklagten eingeschränkt wurden.
Auch eine mangelhafte Urteilsbegründung kann angefochten werden, wenn wesentliche Argumente fehlen oder sich zentrale Aussagen widersprechen. Ein weiterer häufiger Grund ist die unzulässige Verwertung von Beweismitteln, beispielsweise durch eine rechtswidrige Hausdurchsuchung oder eine fehlerhafte Vernehmung.
Auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann eine Revision rechtfertigen – etwa wenn dem Angeklagten die Möglichkeit genommen wurde, sich umfassend zu verteidigen.
Da das Verfahren streng formalisiert ist, ist eine professionelle und präzise juristische Argumentation entscheidend für den Erfolg der Revision.
Viele Menschen denken, bei einer Berufung und einer Revision im Strafrecht handelt es sich um Synonyme. Dem ist aber nicht so. Gegen eine Entscheidung eines unterinstanzlichen Gerichts (Amtsgericht) kann eine Berufung beim zuständigen Landgericht eingelegt werden. Das bedeutet: Bei der Berufungsverhandlung wird der Lebenssachverhalt noch einmal geprüft. Hier kann der Anwalt im Namen des Angeklagten neue Beweise einbringen, neue Gutachter berufen, neue Zeugen vorladen und noch Weiteres, was Licht in die Tatumstände bringen kann.
Anders dagegen bei einer Revision im Strafrecht: Hier findet keine Beweisaufnahme zu Tatumständen statt. Es wird nur noch über die Rechtsfragen verhandelt; und das oft nicht einmal persönlich, sondern schriftlich mit hohem Formzwang. Das ist auch der Grund, weshalb ein geeigneter Rechtsanwalt erforderlich ist.
Bei einer Revision im Strafrecht muss man daher Folgendes beachten:
Erst Berufung und dann erst die Revision? So kann es ablaufen, muss es aber nicht. Nach § 335 StPO kann auch eine Revision im Strafrecht gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts eingelegt werden. Das lohnt sich dann, wenn eine erneute Tatsachenverhandlung als nicht zielführend betrachtet wird, weil die Tatsachen nicht bestritten werden. Wenn der Rechtsanwalt aber sicher ist, dass materielles oder formelles Recht verletzt wurde, kann die sofortige Revision („Sprungrevision“) das sinnvollere Rechtsmittel sein.
Bei einer Revision im Strafrecht brauchen Sie einen Strafverteidiger, der sich hervorragend in der Thematik des Rechts und der Rechtsprechung der höheren Gerichte, besonders des BGH, auskennt. Der Grund: In einer Revision findet keine neue Beweisaufnahme statt. Es werden lediglich Rechtsfragen verhandelt. Der Rechtsanwalt muss daher genau die Rechtssystematik, die juristischen Auslegungsmethoden und die Rechtsprechung der höheren Gerichte, besonders des BGH, kennen und den Formenzwang beherrschen.
Prof. Dr. Börner vereint hier die beiden Eigenschaften, die ein erfahrener Strafverteidiger haben sollte.
Er ist seit 2006 als Rechtsanwalt für Strafrecht tätig, seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht und seit 2022 Inhaber der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der BSP Business and Law School in Berlin.
Er ist Rechtsanwalt für Strafrecht seit 2006, Fachanwalt für Strafrecht seit 2009 und Professor für Strafrecht an der Universität Potsdam seit 2019. Prof. Dr. Börner kennt die Praxis vor Gericht genauso wie die wissenschaftlichen Diskussionen rund um das materielle wie formelle Recht. Er muss sich allein schon aus Gründen seiner Lehre mit den neuesten Gesetzen, deren Auslegung sowie der aktuellen Rechtsprechung auseinandersetzen. Dieses Wissen setzt Prof. Dr. Börner bei der Revision im Strafrecht zum Wohl seiner Mandanten ein.
Eine erfolgreiche Revision kann das Urteil aufheben und zur Neuverhandlung zurückverweisen oder in bestimmten Fällen direkt einen Freispruch oder eine mildere Strafe bewirken. Sie bietet eine zweite Chance auf ein gerechteres Verfahren und kann zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung beitragen.
Allerdings besteht das Risiko, dass die Revision verworfen wird und das ursprüngliche Urteil bestehen bleibt. Eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist daher essenziell.
Darum lohnt es sich, den Rechtsanwalt Prof. Börner für eine Revision im Strafrecht zu mandatieren
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Prof. Börner ist ein Fachanwalt für Strafrecht, der auch bei einer Revision im Strafrecht die Rechte seiner Mandanten vertritt. Sein Vorteil: Er ist Rechtsanwalt und Professor für Strafrecht und kennt sich sowohl im materiellen wie im formellen Recht gut aus.
Bei einer Revision im Strafrecht ist keine Tatsacheninstanz, das bedeutet es kann darf keine neue Beweisaufnahme stattfinden. Beim Revisionsgericht wird ausschließlich die Rechtslage geprüft und ob es zu einer Verletzung des formellen und / oder materiellen Rechts kam. Die Verhandlung erfolgt meist schriftlich.
Bei einer Berufung kann eine erneute Tatsachenverhandlung stattfinden. Das bedeutet: Es können neue Zeugen angehört, neue Beweise vorgelegt oder neue Gutachter gehört werden. Das alles ist bei einer Revision im Strafrecht nicht möglich, denn hier wird das Urteil lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft. Aus diesem Grund bestehen besondere Anforderungen.