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Bei wichtigen strategischen Investitionsentscheidungen und deren Umsetzung spielt das Umweltstrafrecht eine entscheidende Rolle, denn der Investierende braucht eine behördliche Genehmigung. Dieses Phänomen ist als „Verwaltungsakzessorität“ bekannt. Wir als Kanzlei für Umweltrecht sind daher nicht nur auf die strafrechtlichen Bestimmungen des Umweltrechts spezialisiert, sondern ebenso auf die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.
Das Verwaltungsrecht spielt eine entscheidende Rolle, weil die strafbaren Handlungen sich nicht primär aus den Handlungen, welche die Umweltstrafgesetze unter Strafe stellen, sondern aus der Verletzung der behördlichen Genehmigung ergeben. Sie kann gänzlich missachtet oder die erlaubten Werte überschritten worden sein. Dies erfordert von den Anwälten einer Kanzlei für Umweltrecht im Strafverfahren eine hohe Expertise rund um die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Umweltstrafrechts sowie des Verwaltungsrechts.
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Die Zeiten, in denen Umweltdelikte nur eine Ordnungswidrigkeit waren, sind längst vorbei. Der Gesetzgeber führte 1980 einen eigenen Abschnitt „Straftaten gegen die Umwelt“ in das Strafgesetzbuch ein und weitete die Schutzbestimmungen dieser Normen im Laufe der Zeit immer weiter aus. Das macht eine Kanzlei für Umweltrecht in heutiger Zeit so unentbehrlich.
1994 erklärte der Staat den Umweltschutz sogar zum Staatsziel und erhob diesen ins Grundgesetz. Alle staatlichen Organe sind seitdem verpflichtet, in ihren Entscheidungen die Belange der Umwelt hinreichend zu berücksichtigen. Prof. Dr. Börner, der Inhaber der Kanzlei für Umweltrecht im Strafverfahren, kennt sich in diesem Rechtsbereich aus – sowohl in den Bestimmungen des Strafgesetzes sowie der verwaltungsrechtlichen Besonderheiten.
Als kompetente Kanzlei für Umweltrecht im Strafverfahren legen wir viel Wert auf eine seriöse und umfassende Beratung. Die Kanzlei für Umweltrecht von Prof. Dr. Börner verbindet Praxis und Theorie. Prof. Dr. Börner ist seit 2006 zugelassener Anwalt und seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht. Er besitzt außerdem die Lehrbefugnis und lehrt regelmäßig an mehreren deutschen Universitäten zum Thema Umwelt- und Strafrecht.
Prof. Dr. Börner vereint mit seiner Kanzlei für Umweltrecht im Strafverfahren die praktischen Anforderungen mit dem akademischen Standard. Er ist immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sowie der wissenschaftlichen Argumentation. Daher ist er in der Lage, seine Mandanten auf höchstem Niveau verteidigen zu können.
Mandanten, gegen welche die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, sehen sich der konzentrierten Staatsmacht gegenüber: Polizei, Behörden und Gerichte. Sie sollten sich auf keinen Fall äußern, von ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen und sofort eine erfahrene Kanzlei für Umweltrecht kontaktieren. Lassen Sie sich beraten, denn Prof. Dr. Börner, der Inhaber der Kanzlei für Umweltrecht, weiß aus praktischer wie auch theoretischer Erfahrung, dass das Umweltstrafrecht zu komplex ist, um von einem juristischen „Laien“ durchschaut zu werden.