Das Strafverfahren ist völlig anders, als es der Laie erwartet. Es folgt eigenen psychologischen Mechanismen, deren Bewältigung Erfahrung, höchste Aufmerksamkeit sowie Talent erfordern – und natürlich, wie immer, etwas glückliche Fügung.
Referenzen
Bei etwa 90 % der Fälle gelingt mir eine Lösung ohne Hauptverhandlung, was aber immer auch von der Art des Verfahrens abhängt. Verteidigung muss früh beginnen, um nicht in die Hauptverhandlung zu müssen, denn diese steht nach dem geltenden Strafverfahrenssystem für den Angeklagten unter keinem glücklichem Stern (s. Brief an den Tatrichter).
Dennoch gehört zur Strafverteidigung auch die Hauptverhandlung, die besondere Herausforderungen für die ernsthafte Verteidigung bereit hält. In 20 Jahren als Strafverteidiger habe ich mehrere Hauptverhandlungen mit den Mandanten durchgestanden, die sich über Jahre erstreckten und mit bis zu 3 Jahre Untersuchungshaft verbunden waren – wenn es sein muss, muss es in aller Konsequenz sein.
